Die NFIA hat in Abstimmung mit den NNFAs (nationale Folkeboot Vereinigungen) die Klassenregel CR1.24 entsprechend den World Sailing Regulations 20 (Anhang 1: Werbekodex) aktualisiert.
Klassenregel 1.24
Alle Rennen der nordischen Folkloreklasse, die unter der Aufsicht der NFIA und NNFA organisiert werden, werden gemäß der World Sailing Regulation 20 (Anhang 1 Werbecodes) klassifiziert. Gemäß Regel 20.5 darf auf keinem Boot Wettbewerbswerbung² gezeigt werden³.
Gemäß Regel 20.4 ist eine Backstay-Flagge die einzige erlaubte Event-Werbung.
² Für definierte Begriffe siehe World Sailing Regulation 20
³ Wie in den World Sailing Equipment Rules of Sailing definiert
Die Klassenregeln treten zum 1. Juni 2021 in Kraft.